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Stationäre Primärbehandlungen:
Neben Rehabilitationen bieten wir auch krankenhausgemässe stationäre Primärbehandlungen zu Lasten der jeweiligen privaten Krankenversicherung an, z.B. auf Grund einer hausärztlichen Krankenhauseinweisung. Eine
Kostenübernahme ist in diesem Fall an eine im voraus, spätestens bei Behandlungsbeginn einzuholende Kostenübernahmeerklärung des jeweils zuständigen privaten Kostenträgers gebunden. Im Falle einer erfolgten
Kostenübernahmeerklärung unterscheidet sich die organisatorische Abwicklung nicht von sonstigen stationären Krankenhausbehandlungen.
Stationäre Rehabilitationen und Kuren:
Bei stationären Abschlussheilbehandlungen und allgemeinen stationären Rehabilitationen, auch sog. Sanatoriumskuren, ist die jeweilige Rehabilitationsmassnahme ebenfalls im voraus bei der
zuständigen Privatversicherung zu beantragen.
Ambulante Behandlungen:
Ambulante ärztliche Konsultationen, d.h. Beratungen, Untersuchungen und Behandlungen bedürfen im Unterschied zu den stationären Behandlungen in unserer Klinik keinerlei vorausgehender
Formalitäten. Behandlungstermine können kurzfristig nach Vereinbarung abgestimmt werden.
Die vorstehenden Ausführungen gelten in gleicher Weise sämtlich auch für beihilfeberechtigte Patienten.
Private Zusatzversicherungen:
Gesetzlich krankenversicherte Patienten mit einer privaten Zusatzversicherung für Chefarztbehandlung im Krankenhaus können bei entsprechendem Wunsch auch für stationäre Anschlussheilbehandlungen
bzw. Anschlussrehabilitationen in der Meduna-Klinik die persönliche Behandlung durch den Chefarzt in Anspruch nehmen. In diesem Fall holen wir, sofern noch nicht geschehen, die Zustimmung der privaten
Zusatzversicherung bei Anreise des Patienten ein.
Anerkennung der Meduna-Klinik als gemischte
Krankenanstalt:
Seitens des Verbandes der privaten
Krankenversicherungen (PKV-Verband) ist die
Meduna-Klinik als sog. gemischte Krankenanstalt
anerkannt. Dies konzessioniert die Klinik nicht nur
zur Durchführung von allgemeinen stationären
Rehabilitationen (Sanatoriumskuren) bei meist
chronischen Leiden, sondern auch zur Durchführung
von Anschlussheilbehandlungen (AHB) bzw.
Anschlussrehabilitationen (AR) und krankenhausgemäßen
stationären Primärbehandlungen bei frisch
aufgetretenen Akuterkrankungen, die im fachlichen
Zuständigkeitsbereich der vorhandenen
internistischen und orthopädischen Abteilung
liegen.
Im Unterschied zu einer herkömmlichen
Krankenhausbehandlung ist eine Übernahme der
Behandlungskosten allerdings an die vorherige
Zustimmung des privaten Kostenträgers gebunden.
Daher sollte bei einer vorgesehenen stationären
Privatbehandlung in unserer Klinik eine Kostenübernahmebestätigung
des zuständigen Kostenträgers möglichst im Voraus
eingeholt werden. Bei dringlich erforderlichen
stationären Behandlungen wird allerdings in der
Regel auch akzeptiert, wenn die erfolgte stationäre
Aufnahme des Patienten der zuständigen privaten
Krankenversicherung am Aufnahmetag mitgeteilt wird.
Diese Erläuterungen beziehen sich ausschließlich
auf stationäre Behandlungen. Ambulante
Facharztbehandlungen bedürfen auch in unserem Fall
keiner vorherigen Genehmigung der privaten
Krankenversicherung (uneingeschränkte freie
Arztwahl des Privatpatienten!).
Rechnungsstellung:
Selbstzahler, privat versicherte und beihilfeberechtigte Patienten erhalten die folgenden Einzelrechnungen:
- Rechnung der Klinik über die Tagessätze für Unterkunft und Verpflegung
- Rechnung der Klinik über durchgeführte krankengymnastisch-physiotherapeutische Leistungen
- Rechnung des Chefarztes über durchgeführte ärztliche Leistungen
- Rechnung des Leitenden Psychologen im Falle durchgeführter psychologischer Behandlungen
- Rechnung der Ernährungsberaterin / Diabetesassistentin für ernährungsbezogene Beratungen und Schulungen.
Die krankengymnastisch-physiotherapeutischen Leistungen werden nach einer Hauspreisliste berechnet. Die Rechnungen des Chefarztes und des Psychologen werden nach der Gebührenordnung für
Ärzte (GOÄ) erstellt.
Patienten mit privater Zusatzversicherung erhalten in Anspruch genommene Chefarztbehandlungen ebenfalls nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt.
Copyright:
Prof. Dr. Piper, Meduna-Klinik, 56864 Bad Bertrich, Tel.: 02674 / 182 0, Fax: 02674 / 182
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